Hilfsprogramme und -möglichkeiten infolge der Coronapandemie*

Neu aufgelegte worden sind die die auch für Soloselbständige interessante Überbrückungshilfe IV  der Bundesregierung sowie die für die Monate bis Dezember rückwirkende geltende Überbrückungshilfe III plus, bei der der Antragszeitraum bis 31.3.2022 verlängert wurde. Auch die Neustarthilfen können eine Option für Unterstützung sein. Hier finden sich die verschiedenen Antragsmöglichkeiten.
Darüber hinaus wird im Rahmen des Bundesprogramms NEUSTART KULTUR der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien das Programm NEUSTART für Bildende Künstlerinnen und Künstler umgesetzt. Während beim BBK Bundesverband Projekte im Modul C beantragt werden können (Weiterentwicklung künstlerischer Praxis und Präsentation), ist die Beantragung von Stipendien für bereist registrierte Künstler:innen  noch 24.2.2022 bis möglich.

Unkomplizierte Hilfe können Solo-Selbständige nach wie vor über das Programm SOS FOR CULTURE, einen Zusammenschluss aus der Solidaritätsaktion des Branchenverbandes wgd (wir gestalten Dresden) und der Dresdner Stiftung Lichtblick beantragen. Hier findet sich der Antrag.

Künstler*innen, Kultur- und Kreativschaffende, die in der Künstlersozialkasse (KSK) versichert sind, können zum einen Zahlungserleichterungen oder Zahlungsaufschub beantragen und zum anderen eine Änderungsmitteilung über das geschätzte Jahreseinkommen zu machen. Werden durch die Minderung des Einkommens die Voraussetzungen für die Versicherungspflicht nicht mehr erfüllt, wird bleibt der Versicherungsschutz bis auf Weiteres bestehen. Hier können Sie sich in einem Video der KSK informieren.

Die Arbeitsstipendien, die beim Amt für Kultur und Denkmalschutz sowie der Kulturstiftung des Freistaates beantragt werden konnten (und in einer zweiten Runde nochmal neu aufgelegt wurden), sind beide abgelaufen.

Unterstützung im Rahmen des Härtefall-Programmes der Sächsischen Aufbaubank ist leider nicht für Freiberufler*innen sondern für Freie Träger möglich.  Wer sich dennoch darüber informieren will, kann dies hier tun.

Wer in einer akuten Notlage ist, kann sich immer an den Künstlerbund wenden.  Wir können dann etwa versuchen,  für Mitglieder, die der VG BildKunst sind, einen Antrag auf eine Einmalzahlung oder eine Rente bei der Stiftung Sozialwerk der VG BildKunst zu stellen.
Denkbar sind auch weitere Anträge – bei der Stiftung Lichtblick, der ganz neu in diesem Bereich engagierten Arras-Stiftung (Antrag bitte über den Künstlerbund Dresden e.V. stellen) oder dem Bundespräsidialamt. Bitte wenden Sie sich bei absehbaren Schwierigkeiten nicht in allerletzter Sekunde an unsere Geschäftsstelle.

Hinweise zu den Folgen von Veranstaltungsabsagen finden sich hier: https://darstellende-kuenste.de/de/service/nachrichten/2588-vereint-gegen-negative-auswirkungen-des-corona-covid-19-virus-vorgehen.html

Auch Selbstständige und Freiberufler werden bei Quarantäne entschädigt, informiert der Verband der Gründer und Selbständigen Deutschland e. V: https://www.vgsd.de/corona-virus-auch-selbststaendige-und-freiberufler-werden-bei-quarantaene-entschaedigt/

 

Eine sehr gute Übersicht zu Darlehen, Stipendien, hilfreiche Tipps u.a. findet sich auf der Seite des Landesverbandes Kreatives Sachsen:
CORONA: DAS MÜSSEN KULTUR- UND KREATIVWIRTSCHAFTSUNTERNEHMEN JETZT WISSEN

Informationen auf den Seiten des Deutschen Kulturrates

Online-Petition: “Mit dem bedingungslosen Grundeinkommen durch die Coronakrise” – change.org

Aktuelle Hinweise der Künstlersozialkasse für selbständige KünstlerInnen zum Corona-Virus (Inkl. Infos zu Anträgen auf Stundung oder Ratenzahlung und Anpassungen der Meldungen zum geschätzten Jahreseinkommen)

(*Alle Angaben ohne Gewähr. Bitte beachten Sie, dass wir die Aktualität der Links nicht gewährleisten können!)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert