Ab 15. Juli 2024 können bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Anträge auf Projektförderung für das erste Halbjahr 2025 gestellt werden. Gefördert werden überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifende Vorhaben. Antragsfrist ist der 1. September 2024.
In digitalen Beratungsstunden können sich Projektträger über die Beantragung zur Projektförderung informieren. Die Termine und das Anmeldeformular sind hier zu finden.
Zudem bietet die Förderfibel mit FAQs und ausführlichen Hinweisen umfangreiche Informationen zum Online-Antrag.
Die Antragsstellung erfolgt über ein Online-Formular, das bis spätestens 1. September 2024 um 23.59 Uhr übermittelt werden muss. Ausführliche Informationen zu den Antragsbedingungen, der Förderrichtlinie und den notwendigen Dokumenten gibt es hier.
©Kulturstiftung des Freistaates Sachsen