Am 13. Februar hat Kulturstaatsministerin Claudia Roth in einer Presseerklärung die Aufnahme von Honoraruntergrenzen in die Bestimmungen der Kulturförderung bekannt gegeben. Ein wichtiger Schritt zur gerechteren Bezahlung von künstlerischer Arbeit!
Der Vorstand des bbk berlin reagierte darauf mit einem offenen Schreiben an Claudia Roth, in dem er die Notwendigkeit dieses Schritts begrüßt, um gleichzeitig darauf aufmerksam zu machen, dass der Bund nicht hinter den Berliner Mindesthonoraren zurückbleiben dürfe.
Hier geht es zum Brief an die Kulturstaatsministerin
und hier zu einer Info über Honoraruntergrenzen.