Das Amt für Kultur und Denkmalschutz der Stadt Dresden hat uns eine lange Listen mit Terminen, Ausschreibungen, Stipendien und einer ebenfalls für euch relevanten Online-Umfrage geschickt.
Das sind die wichtigsten News für Bildende Künstler:innen:
Veranstaltungen und Wissenswertes
SCHICHTEN. Künstlerische Praktiken des Erinnerns und Gedenkens
Ab 2024 beschäftigt sich HELLERAU – Europäisches Zentrum der Künste in der Reihe „SCHICHTEN“ mit unterschiedlichen Abschnitten der Aufarbeitung der wechselvollen Geschichte des Festspielhauses Hellerau und des umgebenden Areals im 20. Jahrhundert. Vom 29. Februar bis 2. März 2024 lädt HELLERAU Akteur*innen von Kunst- und Kulturhäusern ein, um über Strategien der Aufarbeitung zur Geschichte ihrer Institutionen zu diskutieren sowie Künstler*innen, die sich in ihren Arbeiten mit Praktiken des Erinnerns künstlerisch auseinandersetzen.
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DenkmalAkademie 2024 startet
Entdecken Sie das neue Jahresprogramm. Die Deutsche Stiftung Denkmalschutz hält wieder spannende Angebote für Kulturbegeisterte, Denkmaleigentümer und Fachleute in der Denkmalpflege bereit. Schwerpunkte liegen auf den Themen Klima, Nachhaltigkeit und Denkmal. Neben zahlreichen Praxistipps gibt es auch Einblicke in die gotische Architektur und Umnutzungsmöglichkeiten von Denkmalen.
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Online-Umfrage zur sozialen und wirtschaftlichen Lage von Erwerbstätigen in der Kultur- und Kreativwirtschaft
Solo-Selbstständige und hybrid Erwerbstätige aus der Kultur- und Kreativwirtschaft (KKW) sind ab sofort eingeladen, sich an einer Online-Umfrage zu ihrer wirtschaftlichen Situation und ihrer sozialen Absicherung zu beteiligen. Die Umfrage ist Kernstück einer Untersuchung, die die Prognos AG gemeinsam mit dem Bundesverband Freie Darstellende Künste e. V. (BFDK) im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) sowie der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) durchführt. Ziel der Studie ist es, über die gewonnenen Daten erstmals ein valides Bild über die wirtschaftliche und soziale Situation von Solo-Selbstständigen und hybrid Erwerbstätigen zu erhalten und auf dieser Basis konkrete Maßnahmen zur Verbesserung vorschlagen zu können.
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„weit weg und doch so nah“ – Eine Annäherung zum 250. Geburtstag von Caspar David Friedrich
2024 wird Caspar David Friedrich in Dresden allgegenwärtig sein. Der bedeutendste Künstler der deutschen Frühromantik hätte in diesem Jahr seinen 250. Geburtstag gefeiert. Startpunkt des großen Jubiläumsjahres ist im Januar die WIL16 in der Dresdner Innenstadt. Die von dem Künstler und Kurator Thomas Judisch organisierte Ausstellung „weit weg und doch so nah“ stellt die Romantik und das Verhältnis von Mensch und Natur in den Mittelpunkt und schlägt damit die Brücke zum Maler. Vom 18. Januar bis 24. Februar 2024 wird in der Wilsdruffer Straße 16 zeitgenössische Kunst aus und für Dresden gezeigt.
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Zusammenhalt in Vielfalt 15 Thesen zu kultureller Integration und Zusammenhalt
Die Initiative kulturelle Integration, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern aus 28 Organisationen und Institutionen zusammensetzt, hat die 2017 erstmals veröffentlichten 15 Thesen zum „Zusammenhalt in Vielfalt“ überarbeitet. Kulturelle Teilhabe und Integration werden als grundlegend für den gesellschaftlichen Zusammenhalt erachtet. Dabei wird Kulturelle Bildung u. a. auch im schulischen und sozialen Kontext als Schlüsselfaktor zur Integration beschrieben: Thesen – Initiative Kulturelle Integration
Aktuelle Preise, Ausschreibungen, Calls und Umfragen
Lokales Handlungsprogramm für ein vielfältiges und weltoffenes Dresden (LHP)
Mit dem Lokalen Handlungsprogramm fördert die Landeshauptstadt Dresden seit 2010 zivilgesellschaftliche Initiativen mit ihren engagierten Mitgliedern, die sich für die Stärkung von Demokratie, gegenseitigem Respekt und Weltoffenheit in Dresden einsetzen. Wer Demokratieprojekte ab dem zweiten Quartal 2024 plant, kann dafür jetzt wieder Fördermittel beantragen. Das betreffende Projekt muss zu den Zielen des LHP und des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ passen und deshalb mindestens einem der folgenden Handlungsfelder zuzuordnen sein:
· Stärkung eines demokratischen Gemeinwesens,
· Abbau von Erscheinungsformen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und von Extremismus,
· Förderung von politischer Bildung einschließlich historisch-politischer Bildung,
· Förderung von gesamtgesellschaftlicher Integration hin zur inklusiven Gesellschaft.
Bewerbungsfrist: 15. Februar 2024
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Förderprogramm „Wir können Kunst“
Der BBK Bundesverband fördert erneut Projekte der kulturellen Bildung, die von professionellen bildendenden Künstlerinnen und Künstlern durchgeführt werden. In den Projekten können klassische künstlerische Techniken wie Malerei, Zeichnung, Collage, Drucktechniken, plastisches Arbeiten, aber auch Bühnenbildarbeiten, Foto-, Video-, Film- und digitale Techniken, Performances und handwerkliche Techniken vermittelt, erlernt und eingesetzt werden. Die Projekte im Rahmen von richten sich an Kinder und Jugendliche im Alter zwischen 3 und 18 Jahren, die in ihren Bildungschancen beeinträchtigt sind, z. B. weil sie in einer im nationalen Bildungsbericht beschriebenen Risikolage aufwachsen.
Antragsfrist: 29. Februar 2024
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Kommunale Kulturförderung | Kleinprojektförderung
Den Gegenstand der Förderung bilden Kleinprojekte mit überwiegend kulturellem bzw. künstlerischem Charakter mit einem maximalen Förderbetrag in Höhe von 2.500 Euro. Damit sollen auch kurzfristig entwickelte Projekte mit geringem zeitlichen Vorlauf ermöglicht werden.
Antragsfrist: 1. März für Projekte des II. Quartals des laufenden Jahres
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Kommunale Kulturförderung | Projektförderung
Ab sofort können Anträge auf Projektförderung für das zweite Halbjahr 2024 gestellt werden. Im Rahmen der Projektförderung werden bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte in den Bereichen Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film und Medien, Literatur, Soziokultur, Interkulturelle Arbeit, Erinnerungskultur/Regionalgeschichte, kulturelle Bildung sowie interdisziplinäre Vorhaben gefördert.
Antragsfrist: 1. März für Projekte des III. und IV. Quartals des laufenden Jahres
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Kommunale Kulturförderung | Stipendien
Die Vergabe von Stipendien an Künstlerinnen und Künstler aller Sparten sowie Kulturmanagerinnen und Kulturmanager dient der Förderung besonderer künstlerischer Einzelleistungen, experimenteller Ansätze in der künstlerischen Arbeit und kultureller Konzepte. Hierdurch soll insbesondere die Arbeit an neuen Vorhaben ermöglicht werden. Dabei wird der ergebnisoffene Arbeitsprozess gefördert. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie Qualität, Entwicklungspotenzial und Kontinuität. Stipendien können grundsätzlich nur Personen erhalten, die ihren Schaffensmittelpunkt oder Wohnsitz in der Landeshauptstadt Dresden haben. Stipendien werden in der Regel als monatliche Zuschüsse von bis zu 1.500 Euro für die Dauer von drei bis sechs Monaten gewährt.
Antragsfrist: 1. März für Projekte des III. und IV. Quartals des laufenden Jahres
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Förderung von Um- und Ausbau von Atelier-, Arbeits- und Probenräumen
Durch die Förderung des Um- und Ausbaus von Atelier-, Arbeits- und Probenräumen soll ein aktiver Beitrag zur Pflege der Kultur in der Landeshauptstadt Dresden geleistet werden. Sie verfolgt das Ziel, eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen für freischaffende Künstlerinnen und Künstler zu erreichen. Förderfähig sind Um- und Ausbaumaßnahmen zur Schaffung von Atelier-, Arbeits- und Probenräumen aus bisher anderweitig genutztem Raum sowie die Erweiterung oder Verbesserung der Nutzbarkeit eines vorhandenen Atelier-, Arbeits- oder Probenraumes.
Antragsfrist: 1. März des laufenden Jahres
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Projektförderung Kulturstiftung des Freistaates
Ab sofort können Anträge auf Projektförderung für das zweite Halbjahr 2024 gestellt werden. Im Rahmen der Projektförderung der Kulturstiftung werden überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst und Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifende Vorhaben gefördert.
Bewerbungsfrist: 1. März 2024
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Internationale Koproduktionsfonds
Internationale Koproduktionen stehen beispielhaft für die partnerschaftliche und dialogische Zusammenarbeit. Mit dem Internationalen Koproduktionsfonds (IKF) fördert das Goethe-Institut seit 2016 Kollaborationsprozesse zwischen Künstlerinnen und Künstlern aus den performativen Künsten. Als Neuerung im Bewerbungsprozess wird es für das Jahr 2024 ermöglicht, Anträge unterjährig zu stellen. Bewerbungen können ab dem 2. Januar und bis zum 1. September 2024 um 23:59 Uhr (CET – Zeit in Deutschland) im Antragsportal eingereicht werden. Es können Projekte gefördert werden, die 2024 starten und einen Projektzeitraum von bis zu 24 Monaten haben.
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pik – Programm für inklusive Kunstpraxis
Das Programm „pik“ zielt auf die Verbesserung der Arbeitssituation von Künstlerinnen und Künstlern mit Behinderung: Kulturinstitutionen sollen darin bestärkt und weiter befähigt werden, inklusiv zu arbeiten und künstlerisches Personal mit Behinderungen einzustellen. Das Programm soll künstlerische Innovation ermöglichen und bestehende Nachteile für Menschen mit Behinderungen ausgleichen. Es besteht aus drei Modulen, die sich jeweils an unterschiedliche Gruppen und Sparten einer inklusiven Kulturszene in Deutschland richten: einem bewerbungsoffenen Mentoring-Programm für Disabled Leadership, einem Netzwerk für Darstellende Künste sowie einem Beratungsangebot durch ein bundesweit agierendes Beratungsteam für Kultur und Inklusion, das u. a. ein öffentliches Akademieprogramm für Kulturakteure entwickeln wird und Ergebnisse aus dem Programm evaluiert und kommuniziert. Die einzelnen Förderangebote richten sich gleichermaßen an Menschen mit körperlichen, psychischen und kognitiven Einschränkungen. Ausschlaggebend ist die Selbstbezeichnung der Person. Bis 2025 werden insgesamt 36 achtmonatige Stipendien vergeben. Mit selbstgewählten Mentorinnen und Mentoren beraten sich die Stipendiaten zu ihrem weiteren künstlerischen Werdegang.
Antragsfrist: 15. Mai 2024
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Cityfonds für Innenstadt-Projekte
Bis August 2025 stehen mit dem Cityfonds insgesamt 100.000 Euro an Fördermitteln zur Verfügung, mit denen die Landeshauptstadt Dresden Projekte finanziell unterstützen möchte, die die Attraktivität der Innenstadt steigern und die City nachhaltig stärken. Bürgerinnen und Bürger können mit dem Budget genauso wie Vereine, Initiativen und andere Akteure aus Kultur, Wissenschaft, Tourismus, Handel, Gastgewerbe oder anderen Bereichen ihre Ideen und Visionen in der Dresdner Innenstadt verwirklichen. Die Förderung umfasst maximal 50 Prozent der Projektkosten und soll in der Regel 10.000 Euro nicht übersteigen und 2.000 Euro nicht unterschreiten. Die eingereichten Projekte sollten folgende innenstadtspezifischen Entwicklungsziele unterstützen:
– Bewältigung akuter struktureller Problemlagen
– Verzahnung Innenstadt mit E-Commerce/Digitalisierung
– Belebung der Innenstadt durch Reduzierung des Leerstandes
– Schaffung besonderer Nutzererlebnisse
– Förderung der Stadtteilkultur und des Zusammenlebens in der Innenstadt
– Verbesserung von Freiraum- und Veranstaltungsangeboten
Antragsfrist: Projektanträge für 2024 sind ab sofort möglich. Diese müssen bis spätestens 6 Wochen vor Projektbeginn beantragt werden, jedoch spätestens bis zum 15. Oktober 2024 bzw. bis zum 31. März 2025.
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Kultur und Nachhaltigkeit
Neue Antragsrunde: Kulturstiftung des Bundes “Fonds Zero!”
Den Prinzipien Vermeiden, Reduzieren und Kompensieren folgend, können hier künstlerische Projekte zum Beispiel Ausstellungen, Produktionen aus den Bereichen Tanz, Theater, Musik und Literatur oder auch interdisziplinäre Festivals zur Förderung eingereicht werden, die klimaneutral produziert werden. Eine thematische Auseinandersetzung mit Klima und Nachhaltigkeit ist nicht erforderlich – aber natürlich erlaubt. Zusätzlich bietet das Programm Zero die Möglichkeit sich zu vernetzen und an Fortbildungen rund um Nachhaltigkeit im Kulturbetrieb in der Akademie Zero teilzunehmen.
Antragsfrist: 24. Januar 2024
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Dear Future 2024 – Beteiligungsaufruf
Das Dresdner Nachhaltigkeitsfestival „Dear Future” wird vom 24. Mai – 8. Juni 2024 in ganz Dresden stattfinden. Mit dem diesjährigen Themenschwerpunkt „Vielfalt” widmet sich das Festival einem zentralen Faktor für eine nachhaltige Entwicklung. Gesucht werden Beiträge, die sich auf das Jahresthema „Vielfalt” beziehen, die Rolle dieser für eine zukunftsfähige Entwicklung reflektieren und aufzeigen, wie wir „Vielfalt” fördern und für zukünftige Generationen bewahren können.
Einreichungsfrist: 5. Februar 2024
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Engagiertentag Denkmalschutz und Denkmalpflege
Auf Einladung des Denkmalnetzes Sachsen findet am 24. Februar 2024 von 10 bis 16 Uhr im Dresdner Zentralwerk das 1. sachsenweite Treffen der Engagierten und Ehrenamtlichen unter dem Motto “Miteinander sprechen, voneinander lernen, gemeinsam Lösungen finden” statt. In kleinen Workshops wird sich den Fragen und Herausforderungen des Ehrenamtes gewidmet. Wissen und Erfahrungen werden ausgetauscht und Anknüpfungspunkte für neue Zusammenarbeit gesucht.
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Denkmalschutz und Solarenergie in Sachsen
Vor dem Hintergrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung vom 12. Januar 2023 zur Genehmigung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Kulturdenkmalen hat das Landesamt für Denkmalpflege eine praktische Handreichung erarbeitet, die eine grundsätzliche Einführung in das Thema ermöglichen und als Leitfaden für die Antragstellung dienen soll. Die Veröffentlichung richtet sich in erster Linie an die Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer, die eine Solaranlage auf oder an ihrem Kulturdenkmal errichten möchten, aber auch an Planerinnen und Planer, Baubehörden und sonstige Interessierte.
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