Hier geht es zur Ausschreibung und zum Bewerbungsformular für unsere diesjährige Mitgliederausstellung Neues aus unseren Ateliers.
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Bei der ersten Ausstellung im Rahmen unseres Begrüßungsformats begegnen sich in den Medien Zeichnung, Malerei, Animationsfilm, soziale Skulptur und Papierarbeit sechs Künstler:innen und ihre im jeweiligen Tandem ideal verspannten Themen. Wir laden herzlich zum Willkommen und zur gemeinsamen Entdeckung!
Angelika Becher sammelt und skizziert auf ihren Streifzügen durch die Natur ihre Impressionen in der Art eines Tagesbuchs. Da sie bestimmte Orte immer wieder von Neuem aufsucht, gewinnt sie in ihren Zeichnungen über längere Zeiträume, neben dem unmittelbar Präsenten, auch einen Zugang zu dem, was sich in den Dingen dauerhaft einschreibt. Auch Andreas Bräunsdorf, der von ihr gewählte Tandem-Partner, legt seine Arbeiten auf lange Zeit an, wobei er sich im einzelnen Werk, am einzelnen Motiv über den langen Zeitraum die Möglichkeit offen hält, neu ins Bild einzugreifen.
Kann man sich an den Horror von Krieg, Krisen und Gewalt gewöhnen? Ist es möglich, abzustumpfen, nicht mehr zu weinen? In nicht mal sieben Minuten digitalen Films offenbart Luise Fiedler, wo das Weinen versiegt. Ihre teils preisgekrönten Animationsfilme, von denen wir hier mehrere zeigen, berühren auch Svea Duwe, die mit einer bildkünstlerischen und einer skulpturalen Form in der Ausstellung antwortet. Was beide verbindet, ist ein Ringen darum, gesellschaftlich Krisen sichtbar zu machen und dabei gleichzeitig auch emotional zu berühren.
Im künstlerischen Kosmos von Juliane Schmidt ist Vergeblichkeit nicht vergeblich. Was in kleinteiliger, oft wiederholter Mühe geschaffen wird, ist nur scheinbar eine Sisyphusarbeit – wie auch ihre Reihe „Falten“ nahelegt. In Wahrheit birgt das vermeintlich Vergebliche eine ungeheure poetische Kraft, die in ihren Arbeiten auch nach außen strahlt. Die Verwendung einfacher Materialien und eine akribische Ausführung sind auch zentrale Aspekte im Werk von Ines Beyer, der von Schmidt gewählten Co-Ausstellenden. Sie hat sich in ihrem „Leichtgewicht“ von einem Besuch in der Wilhelm-Müller-Ausstellung im Leonhardi-Museum inspirieren lassen.
© Luise Fiedler: Video-Still aus „Flächendecken“, Zeichentrick, digitale Zeichnungen, 7 Min., 2017
Willkommen! Neue Besen – Alte Hasen 2025/01
Angelika Becher & Andreas Bräunsdorf
Luise Fiedler & Svea Duwe
Juliane Schmidt & Ines Beyer
Ausstellung: 06.03. – 03.04.2025, Öffnungszeiten während der regulären Geschäftszeiten oder nach terminlicher Vereinbarung.
Vernissage: 06.03.2025, 18 Uhr in den Räumen der Geschäftsstelle (Hauptstr. 34, 01067, Dresden)
Unsere Räume sind nicht barrierefrei.
Der BBK Oberbayern veranstaltet vom 22.02. bis 16.03. 2025 eine Ausstellung manueller Druckkunst und lädt bundesweit BBK-Mitglieder zur Teilnahme ein. Bewerbungsfrist ist der 02.02.2025.
Am 15. März 2018 wurden die traditionellen Drucktechniken in das Bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes der Deutschen UNESCO-Kommission aufgenommen. Ein Tag zum Feiern, finden wir! Deshalb findet immer am 15. März der Tag der Druckkunst statt. In einer Vielzahl von Veranstaltungen wird rund um diesen Tag bundesweit bis hin ins benachbarte europäische Ausland eindrucksvoll bewiesen, wie lebendig dieses Kulturerbe ist!
Alles zur Ausschreibung und den Ausstellungsbedingungen hier.
Das Stipendium umfasst 18.000 Euro für 6 Monate. Bewerbungsfrist ist der 15. Januar 2025 (24 Uhr).
18.000 Euro für 6 Monate sind via Kunstfonds_Stipendium ausgelobt, um die konzentrierte künstlerische Arbeit und neue Ideen als nachhaltige Basis für das zukünftige freiberufliche Schaffen zu fördern. Antragsberechtigt sind bildende Künstler:innen, Künstler:innen-Duos sowie Mitglieder der VG Bild-Kunst Berufsgruppe I, die im Hauptberuf als freischaffende bildende Künstler:innen tätig sind, ihren Hauptwohnsitz in Deutschland haben und die im Bewilligungszeitraum weder immatrikuliert noch angestellt sind (Minijobs sind zulässig). Aus den Bewerber:innen für das KUNSTFONDS_Stipendium werden auch die Preisträger:innen für die jährlich vergebenen Auszeichnungen HAP Grieshaber-Preis der VG Bild-Kunst und Förderpreis Valerie und Prof. Kurt M. Schulz-Schönhausen ausgewählt.
Bewerbungsfrist: 15. Januar 2025 (24 Uhr).
Das Netzwerk Kultur, dem auch der Künstlerbund Dresden angehört, und das Bündnis gegen Kürzungen rufen auf zur Teilnahme: Bitte, sendet einen Bürger:inneneinwand gegen den Haushaltsentwurf 2025/2026 bis 11.12.2024 an die Stadt. Lasst uns gemeinsam für eine starke Kulturstadt Dresden eintreten!
Die Landeshauptstadt Dresden plant Kürzungen im Kulturbereich in Höhe von weit über 4 Millionen Euro. Weitere Kürzungen betreffen nicht nur die Kultur, sondern auch die Bereiche Jugend, Bildung und Soziales. Diese Einsparungen bedrohen die Vielfalt und Lebensqualität unserer Stadt. Deshalb rufen wir euch dazu auf, euren Einwand gegen den aktuellen Haushaltsentwurf einzulegen.
Und das geht so:
𝟭 Lade dir hier das Dokument für den Bürger:inneneinwand herunter.
𝟮 Vervollständige es mit deinen Angaben (Name und Adresse sind erforderlich).
𝟯 Sende es per Mail an: stadtkaemmerei@dresden.de
Oder per Post an:
Landeshauptstadt Dresden
Stadtkämmerei
PF 120020
01001 Dresden
Wer ist berechtigt?
Alle Einwohner:innen und Abgabepflichtigen der Stadt Dresden sind berechtigt, einen Bürgereinwand einzulegen.
Mehr Informationen über den Haushaltsentwurf und die Einreichung deines Bürgereinwands findet ihr auf der offiziellen Seite der Stadt.
ACHTUNG: Die Einwände sind nur bis 11.12.2024 möglich!
#GemeinsamFürKulturDD #Bürgereinwand #Kulturretten #Dresden #GemeinsamGegenKürzungen #KulturErhalten #BündnisGegenKürzungen #KürzungenStoppen
Unter dem Titel „Wir können Kunst“ fördert der BBK als Programmpartner des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) Kunstprojekte lokaler Bündnisse, die von professionellen Bildenden Künstler:innen für Kinder und Jugendliche durchgeführt werden, deren Bildungschancen eingeschränkt sind.
In den Projekten können sowohl klassische künstlerische Techniken wie Malerei, Zeichnung, Collage, Drucktechniken, plastisches Arbeiten als auch Bühnenbildarbeiten, Foto-, Film-, digitale Techniken und Performances
vermittelt, erlernt und eingesetzt werden. Auch spartenübergreifende Projekte sind förderfähig, solange die BiIdende Kunst den Schwerpunkt darstellt.
Die Projekte befassen sich zudem inhaltlich zielgruppengerecht mit
Themen wie z. B. Umwelt, Gewalt/Toleranz, Migration/Integration, Geschichte, Krieg und Frieden und/oder mit dem Sozialraum der Teilnehmenden.
Antragsfrist: 30.09.2024 (Einreichung online)
Bereits seit 2023 bietet das Landesamt für Schule und Bildung (LASUB) allen interessierten Kulturakteur:innen die Möglichkeit, kulturelle Aktivitäten im Ganztagsbereich für sächsische Schulen in der Kooperationsdatenbank einzupflegen.
Diese Datenbank Kooperationspartner nutzen Schulen u.a. zum Finden von Bildenden Künstler:innen als externe Partner:innen zur Umsetzung von Ganztagsangeboten und anderen unterrichtsergänzenden Angeboten für Schülerinnen und Schüler.
Wer kann sich hier eintragen?
„Prinzipiell kann jeder, der sich dazu berufen fühlt, einer Schule ein Ganztagsangebot unterbreiten,“ sagt Ulrike Ludwig, die zuständige Referentin und Ansprechpartnerin für außerschulische Kooperationspartner der Servicestelle Ganztag des LASUB.
Und weiter: „Man muss nur die rechtlichen Vorgaben (z.B. erweitertes polizeiliches Führungszeugnis, Nachweis der Masernschutzimpfung ab bestimmtem Geburtsjahrgang) einhalten. Wenn eine Schule gute Erfahrungen mit einer nicht explizit qualifizierten Person gemacht hat, dann wird die Schule sicher wieder auf diese zurückgreifen.
Die Verantwortung darüber, wer in der Schule X ein GTA leitet, liegt in der Hand der Schulleitung. Diese bestimmt letztendlich das Bild, das die Schule von sich nach außen und innen zeigt. Die Intensität der Ganztagsangebote, die Anzahl der jeweils teilnehmenden Schüler, der inhaltliche Anspruch an die Angebote kann also variieren. Daraus ergeben sich dann vielleicht auch Unterschiede in der Höhe des Honorars. Laut der Rahmenvereinbarung des LBK Sachsen e.V. mit dem SMK sollen natürlich die entsprechenden Qualifikationen eines Angebotsleiters bei der Honorargestaltung berücksichtigt werden. Finanzielle Zwänge beschränken die Schulleitungen aber oftmals, da Angebote für möglichst viele Schüler gemacht werden wollen.“
Zu berücksichtigen sei zudem, so Ulrike Ludwig, dass das Leiten von Ganztagsangeboten an Schulen nicht als Haupttätigkeit für das Bestreiten des Lebensunterhaltes gedacht ist. Deshalb würden ausschließlich Honorarverträge geschlossen. Kurzum: GTAs dürfen nur als Nebentätigkeit angeboten werden.
Kulturelle Bildung braucht sichere Perspektiven
Sicher ist, dass kulturpädagogische Angebote Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen einen Zugang zu kulturellem Leben ermöglichen. Sie ermlöglichen kulturelle Teilhabe – unabhängig von Herkunftsmilieu und Haushaltseinkommen und stärken insofern auch den sozialen Zusammenhalt.
Umso wichtiger ist es deshalb auch, dass die ihr eure Ganztagsangebote zu fairen Bedingungen ausüben können.
Wir empfehlen euch neben der Lektüre der im vergangenen Jahr geschlossenen Rahmenvereinbarung des LBK Sachsen mit dem Kultusministerium vor allem einen Blick in den vom BBK herausgegebenen Leitfaden Honorare. Auf S. 15 findet ihr eine Beispielkalkulation für ein Projekt der Kulturellen Bildung.
Hier geht es zu einer Info-Seite von verdi zum Thema kulturelle Bildung.
Für weitere Informationen seitens des LASUB ist Frau Ulrike Ludwig die Ansprechpartnerin für außerschulische Kooperationspartner der Servicestelle Ganztag, Tel.: 0375 4444-381, Mail: ulrike.ludwig@lasub.smk.sachsen.de.
#pay the artist! – künstlerische Arbeit adäquat vergüten!
Ab 15. Juli 2024 können bei der Kulturstiftung des Freistaates Sachsen Anträge auf Projektförderung für das erste Halbjahr 2025 gestellt werden. Gefördert werden überregional bedeutsame Kunst- und Kulturprojekte im Freistaat Sachsen in den Sparten Bildende Kunst, Darstellende Kunst, Musik, Film, Literatur, Soziokultur, Industriekultur sowie spartenübergreifende Vorhaben. Antragsfrist ist der 1. September 2024.
In digitalen Beratungsstunden können sich Projektträger über die Beantragung zur Projektförderung informieren. Die Termine und das Anmeldeformular sind hier zu finden.
Zudem bietet die Förderfibel mit FAQs und ausführlichen Hinweisen umfangreiche Informationen zum Online-Antrag.
Die Antragsstellung erfolgt über ein Online-Formular, das bis spätestens 1. September 2024 um 23.59 Uhr übermittelt werden muss. Ausführliche Informationen zu den Antragsbedingungen, der Förderrichtlinie und den notwendigen Dokumenten gibt es hier.
©Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Nach mehrjähriger Pause wird im Frühjahr 2025 der mit 20.000 € dotierte 8. Gabriele Münter Preis an Bildende Künstlerinnen ab 40 Jahren vergeben. Die Bewerbungsphase startet jetzt und endet am 29. September 2024.
Der Gabriele Münter Preis zielt auf die Sichtbarmachung herausragender Leistungen von zeitgenössischen Bildenden Künstlerinnen und steht im Kontext zur Gleichstellung mit Künstlern. Der Preis ist nach der Malerin Gabriele Münter (1877 Berlin – 1962 Murnau) benannt, einer der bedeutendsten Künstlerinnen der Moderne. Auch heute noch ist ihr Beispiel Ermutigung für Künstlerinnen.
Der Gabriele Münter Preis wurde 1994 erstmalig in Bonn im Frauenmuseum vergeben. Die letzte und siebte Preisvergabe fand 2017 in Berlin in der Akademie der Künste statt. Nach drei Jahren ehrenamtlicher Bemühungen ist es den Vertreterinnen des BBK Bundesverbandes, des Deutschen Künstlerbundes und der GEDOK (Verband der Gemeinschaften der Künstlerinnen und Kunstfördernden) gelungen, eine achte Vergabe 2025 mit Mitteln der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) zu ermöglichen.
Bewerben können sich alle professionell tätigen Bildenden Künstlerinnen, die
Der Gabriele Münter Preis wird von der Staatsministerin für Kultur und Medien, Claudia Roth, im Frühjahr 2025 vergeben. Der Preis ist mit 20.000 Euro dotiert. Die Preisträgerin erhält, neben dem Preisgeld, zusammen mit den Künstlerinnen der Shortlist im September 2025 eine Ausstellung im Museum Gunzenhauser in Chemnitz. Zur Ausstellung erscheint eine Publikation. Das Museum Gunzenhauser besitzt neben dem Lenbachhaus in München eine bedeutende Sammlung von Arbeiten Gabriele Münters. Als eine der europäischen Kulturhauptstädte 2025 steht die Stadt Chemnitz zudem als attraktiver Kulturort im Fokus.
Auf der Webseite www.gabriele-muenter-preis.de werden repräsentative Einzelarbeiten der Künstlerinnen der Longlist präsentiert.
Die Preisträgerin wird durch eine unabhängige Jury, die von den Künstler:innenverbänden BBK, Deutscher Künstlerbund und GEDOK berufen wird, ermittelt. Die Jury besteht aus 9 international erfahrenen Künstler:innen und Kurator:innen.
In einem mehrstufigen Verfahren nominiert die Jury aus den Bewerbungen eine Longlist von 40 Künstlerinnen. Aus dieser Longlist wählt die Jury eine Shortlist von sechs Künstlerinnen und unter diesen Künstlerinnen die Preisträgerin aus.
Die Bewerbungsunterlagen sind bis spätestens zum 29. September 2024, 23:59 Uhr über das Online Bewerbungsportal einzureichen. Nähere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite www.gabriele-muenter-preis.de